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   OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14   

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https://dejure.org/2015,32477
OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14 (https://dejure.org/2015,32477)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.09.2015 - 1 A 398/14 (https://dejure.org/2015,32477)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. September 2015 - 1 A 398/14 (https://dejure.org/2015,32477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Niederschlagswassergebühren bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBS § 17 Abs. 1; KAG § 2 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit von Niederschlagswassergebühren bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10

    Bemessung von Niederschlagswassergebühren

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    In der Rechtsprechung des Senats zu § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG ist geklärt, dass der Vorschrift - vorbehaltlich abweichender Spezialvorschriften - der Grundsatz der leistungsgerechten bzw. leistungsproportionalen Gebührenbemessung zu entnehmen ist.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.1996 - 1 N 3/95 -, juris Rdnr. 48) Ferner ist in Bezug auf die Erhebung von Niederschlagswassergebühren allgemein anerkannt, dass die überbaute bzw. befestigte Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist.(z.B. OVG Schleswig, Urteil vom 14.4.2011 - 2 LB 23/10 -, juris Rdnr. 57) Denn die Größe der befestigten Fläche steht grundsätzlich nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der auf ihr anfallenden Regenwassermenge.

    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig(OVG Schleswig, Urteil vom 14.4.2011, a.a.O., Rdnrn. 58 ff.) lehnt eine Verfeinerung des Flächenmaßstabs bei Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser und Vorhandensein eines Notüberlaufs grundsätzlich ab.

  • OVG Saarland, 28.11.1996 - 1 N 3/95

    Normenkontrolle ; Gebührensatzung; Leistungsproportionaler Gebührensatz;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    In der Rechtsprechung des Senats zu § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG ist geklärt, dass der Vorschrift - vorbehaltlich abweichender Spezialvorschriften - der Grundsatz der leistungsgerechten bzw. leistungsproportionalen Gebührenbemessung zu entnehmen ist.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.1996 - 1 N 3/95 -, juris Rdnr. 48) Ferner ist in Bezug auf die Erhebung von Niederschlagswassergebühren allgemein anerkannt, dass die überbaute bzw. befestigte Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist.(z.B. OVG Schleswig, Urteil vom 14.4.2011 - 2 LB 23/10 -, juris Rdnr. 57) Denn die Größe der befestigten Fläche steht grundsätzlich nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der auf ihr anfallenden Regenwassermenge.

    Die genannten Vorschriften dürften sich als Reaktion des Landesgesetzgebers auf die bereits erwähnte Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.1996, a.a.O., Rdnrn. 35 ff.) darstellen, in der seit 1996 geklärt ist, dass Bundesrecht nicht verbietet, dass kommunale Gebühren neben der Erzielung von Einnahmen auch Lenkungszwecken, also dem Ziel einer Verhaltenssteuerung, dienen, da sie ihren Charakter als Gegenleistung für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung hierdurch nicht verlieren.

  • BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04

    Frage nach der Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Durchleitung von

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    Dies gilt auch für das als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu verstehende Äquivalenzprinzip, das landesrechtlich in § 6 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 KAG verankert ist.(zur grundsätzlichen Problematik: BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115.04 -, juris Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 9 A 281/05

    Regenwassergebühr und Zisterne

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    Auch dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.11.2007 - 9 A 281/05 -, juris Rdnrn. 2 ff.) scheint in Bezug auf die rechtliche Einordnung der Niederschlagswassergebühr ein beitragsrechtliches Grundverständnis zugrunde zu liegen.
  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13

    Nichtigkeit abwassergebührenrechtlicher Satzungsvorschriften bei Absetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    Denn sobald die Satzung einen Umrechnungsschlüssel vorgibt, nach dem die bebaute bzw. befestigte Grundstücksfläche im Fall einer Brauchwassernutzung zu modifizieren ist, bereitet die Berechnung der zu veranlagenden Grundstücksfläche der Verwaltung keinen nennenswerten Mehraufwand.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.2014 - 1 A 481/13 -, juris Rdnr. 57 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.03.2007 - W 2 K 06.206
    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    Das Verwaltungsgericht Würzburg(VG Würzburg, Urteil vom 28.3.2007 - W 2 K 06.206 -, juris Rdnrn. 32 ff.) hat einen Niederschlagswassergebührenmaßstab gebilligt, der die Verminderung der Gebührenpflicht durch eine modifizierte Grundstücksfläche bewirkt, die sich aus dem Volumen der Zisterne und einem in der Satzung vorgegebenen Divisor, der nach Zisternen mit und solchen ohne Brauchwassernutzung differenziert, errechnet.
  • VGH Hessen, 09.09.2009 - 5 A 2129/09

    Einbeziehung von Schmutzwassermengen in die Berechnung der Schmutzwassergebühr,

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    Ebenso hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 9.9.2009 - 5 A 2129/09.Z -, juris Rdnr. 5) es als sachgerecht erachtet, dass eine gemeindliche Gebührensatzung bei Verwendung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen eine verminderte Niederschlagfläche für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr zugrunde legt.
  • VG Saarlouis, 22.10.2014 - 3 K 1217/13

    Keine doppelte Gebühr für als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
    die Klage unter Aufhebung des Gerichtsbescheids des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.10.2014 - 3 K 1217/13 - abzuweisen.
  • OVG Saarland, 29.06.2016 - 1 A 79/15

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Einführung gesplitteter Abwassergebühren zur

    Wegen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten Ermessens muss nicht der zweckmäßigste, vernünftigste oder wahrscheinlichste Maßstab zur Anwendung gelangen; die besonderen örtlichen Verhältnisse und die Praktikabilität des Gebührenmaßstabes können berücksichtigt werden.(u.a. BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 -, juris Rdnr. 16, und Beschluss vom 25.3.1985 - 8 B 11/84 -, juris Rdnr. 8 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.2015 - 1 A 398/14 -, juris Rdnrn. 30, 42) Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und der Gesetzesbegründung(LT-Drs. 7/852 vom 21.10.1977 zum Entwurf des Kommunalabgabengesetzes (zitiert im Urteil des Senats vom 3.6.2002)) darf die einzelne Gemeinde sich für jeden in Betracht kommenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab entscheiden, sofern dieser nicht in einem - wie zu betonen ist - offensichtlichen Missverhältnis zu der Benutzung steht.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.2002 - 1 R 20/01 -, juris Rdnrn. 42 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.07.2017 - 1 C 5/14

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsfrist; Antragsbefugnis;

    auf Genehmigung einer Wohnnutzung der "Friedensburg" wies das Verwaltungsgericht Dresden durch ebenfalls rechtskräftig gewordenes Urteil vom selben Tag - 4 K 1151/12 - (nachfolgend Senatsbeschl. v. 27. Februar 2015 - 1 A 398/14 -) mit der Begründung ab, für dieses Klageverfahren fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, weil ein inhaltsgleicher Bauantrag bereits bestandskräftig abgelehnt worden sei.
  • VG Saarlouis, 22.10.2014 - 3 K 1217/13

    Keine doppelte Gebühr für als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser

    Rechtsmittel-AZ: 1 A 398/14.
  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 1 A 261/21

    Niederschlagswassergebühren: Wasserdurchlässigkeit der Versiegelung

    Der Streitwert wird in Anwendung der §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 3 Satz 1 und 2, 47 GKG festgesetzt auf den dreifachen Wert [Beschluss des Senats vom 30.9.2015 - 1 A 398/14 -, juris Rn. 66] der streitbefangenen Festsetzung der Niederschlagswassergebühr für eine 126 qm übersteigende Fläche (87 qm x 0, 67 Euro x 3 = 174, 87 Euro).
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